Krankenversicherung für Studenten: Wissenswerte Fakten


Blaue Gesundheitskarte im Portemonnaie
Inhaltsverzeichnis
  1. Krankenversicherung für Studenten: Wissenswerte Fakten
  2. Versicherungspflicht beachten
  3. Möglichkeiten für den Versicherungsschutz
  4. Wie hoch sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung?

Gerade zu Beginn eines Studiums müssen einige organisatorische Angelegenheiten geklärt werden. Viele (angehende) Studenten haben sich mit Sicherheit schon mal die Frage gestellt, wie sie sich während des Studiums krankenversichern lassen können. Eine wichtige Frage, mit der sich Studierende auseinandersetzen sollten, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
 

Versicherungspflicht beachten

Der Nachweis einer Krankenversicherung für Studenten ist in Deutschland Pflicht. Bereits bei der Immatrikulation, also der Einschreibung für einen bestimmten Studiengang, müssen diese nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Ohne den Nachweis ist eine Immatrikulation nicht möglich. Die Versicherungspflicht besteht während der gesamten Laufzeit des Studiums. Grundsätzlich besteht für alle Bürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, solch eine Versicherungspflicht.
 

Möglichkeiten für den Versicherungsschutz

Für Studierende gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich krankenversichern zu lassen. Bis zu ihrem 25. Geburtstag haben Studenten die Option, über ein Familienmitglied, wie zum Beispiel einen Elternteil oder den eigenen Ehepartner, familienversichert zu sein, was heißt, dass sie keinen eigenen Beiträge bezahlen müssen. Neben dem Alter ist ein bestimmtes monatliches Einkommen eine weitere Voraussetzung, um eine Familienversicherung in Anspruch nehmen zu können. So dürfen Mitversicherte nicht mehr als 485 Euro monatlich verdienen. Üben diese einen Minijob aus, liegt die Grenze bei 520 Euro monatlich.

Studierende, die aufgrund ihres Alters oder der Einkommensgrenze nicht (mehr) familienversichert sein können, haben die Möglichkeit, eine studentische Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Für diese gibt es große Vergünstigungen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Studierenden nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, an einer staatlichen Hochschule/ Universität eingeschrieben sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch auch möglich, die studentische Krankenversicherung zu verlängern. Hierfür ist es erforderlich, einen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse einzureichen. Persönliche Gründe, wie zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen, können dazu führen, dass der Antrag bewilligt wird.

Es gibt für Studierende ebenso die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Beispielsweise dann, wenn sie von den Vorteilen dieses Versicherungsschutzes profitieren möchten. Es entscheiden sich jedoch nur wenige Studenten für eine private Krankenversicherung, da sie mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.
 

Wie hoch sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland gilt der Grundsatz: “Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung”. Das bedeutet: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, der wird zugleich in die Pflegeversicherung einbezogen. Die Beiträge für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung für Studierende zwischen 25 und 30 Jahren sind von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Diese liegen bei rund 120 Euro monatlich. Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und die studentische Krankenversicherung nicht verlängern können, müssen wesentlich höhere Beiträge im Monat bezahlen, da sie sich freiwillig krankenversichern lassen müssen. Je nach Krankenkasse liegen die monatlichen Kosten für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung bei etwa 220 Euro.